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News 1/2014
1) Wahl der Veranlagungsform bei Ehegatten ab dem Veranlagungjahr 2013
Aufgrund der Vorschriften des Steuervereinfachungsgesetzes können Ehegatten ab dem Veranlagungsjahr 2013 zwischen den Veranlagungsformen
a) Einzelveranlagung und
b) Zusammenveranlagung
wählen.
Eine getrennte Veranlagung ist somit nicht mehr möglich.
2) Unterkunftskosten
Aufwendungen für die Unterkunft eines Studenten am Studienort können als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Studienort nicht der Lebensmittelpunkt des Studenten ist und es sich nicht um eine Erstausbildung handelt.